BDSG

Datenschutz

Mit Mai 2004 muss jedes Unternehmen, dass mehr als vier Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt einen Datenschutzbeauftragten haben. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes per 22.August 2006 wurde die Anzahl der Mitarbeiter auf neun erhöht.

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