Datenschutz

Mit Mai 2004 muss jedes Unternehmen, dass mehr als vier Personen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt einen Datenschutzbeauftragten haben. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes per 22.August 2006 wurde die Anzahl der Mitarbeiter auf neun erhöht.

Mit der Ernennung eines externen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie einige Vorteile:
  • Keine zusätzlichen Kosten durch eine neue Aufgabe für einen Mitarbeiter.
  • Erfüllung der gesetzlichen Zuverlässigkeit des Beauftragten für den Datenschutz.
  • Die Überprüfung der Datensicherheit schützt Ihre Unternehmensdaten und zeigt nach außen Verantwortung.
  • Die Beurteilung eines externen Datenschutzbeauftragten schafft objektivere Ergebnisse und darüber hinaus lassen sich Synergieeffekte erzielen und von diesen partizipieren.
  • Zugriff auf weitere Informationen über das Internet auf unserer Homepage.
Unsere Leistungen

Permanente Leistungen während der Ernennung zum externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Sinn des § 4f Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

  • Beratung in allen Belangen des betrieblichen Datenschutzes von Zutritts- über Zugangs- bis hin zur Verfügbarkeitskontrolle. Die Weitergabekontrolle ist ebenfalls im Umfang enthalten.
  • Ansprechpartner für Datenschutz-Anfragen von außen über das Unternehmen.
  • Ansprechpartner für Datenschutz-Anfragen von innen für Mitarbeiter und Geschäftsleitung.
  • Tätigwerden nach Absprache und Bedarf.

Die jährlichen Gebühren für die Ernennung zum externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind niedriger als Sie glauben. Wir senden Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu.

Einmalige Leistungen bei Beginn der Tätigkeit als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter im Sinne des § 4f Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
  • Mitarbeiter-Schulung.
  • Analyse der Datenschutz-Risiken gemäß der Anlage zu § 9 BDSG.
  • Hinweisen auf Datenschutz-Risiken und Aufzeigen von Verbesserungsvorschlägen.
Optionale Leistungen:
  • Erstellen und Führen des Verfahrensverzeichnis*.
  • gemeinsame Entwicklung von Richtlinien für Mitarbeiter.
  • Datenschutzbericht (regelmäßig oder periodisch).
  • Unterstützung bei der Erstellung von Firmenpolicies.
  • Grundkontrolle der Funktion und Effektivität der Firewalls*.
  • Überprüfung der Anti-Virus-Software auf Aktualität und Updateverfahren.
  • Überprüfung der Datensicherung auf Backup- und Restore-Konzepten.
  • Überprüfung der grundlegenden Betriebssystemsicherheit im Netzwerk.
  • Kontrolle der Netzwerk- und Internetsicherheit*.
  • Überprüfung der Regelung für die Einrichtung und Nutzung des Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten.

* Definition: Ein Verfahren ist die Gesamtheit aller automatisierten Verarbeitungsschritte zur rechtmäßigen Erfüllung eines bestimmten Verarbeitungszweckes.

siehe auch "Speicherung von elektronischen Bewerbungen".

siehe auch "Grundsätze zum Schutz vor Ransomware".

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